10. Buchhaltung und Zwangsvollstreckung (Forderungsaufstellung)
Am 6. März 2007 werden 12,50 € per Überweisung vom Konto der Postbank (1100) die bei dem Gerichtsvollzieher durch den Vollstreckungsauftrag verursachten Kosten bezahlt.
Diese Zahlung wird mit dem Symbol "GN" auf dem Mandanten-Konto gebucht. Dadurch ist automatisch sichergestellt, daß die Zahlung auch in der Zwangsvollstreckung / Forderungsaufstellung erscheint.
Das Mandanten-Konto weist damit folgende Forderungen aus:
  • Spalte "Steuerfreie Auslagen":
12,50
  • Spalte "Honorar":
68,97
  • Spalte "Konto-Saldo":
81,47